Genetische Beratung
Jede Schwangere ist nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor einer Chorionbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung, aber auch vor einer Nackentransparenzmessung oder vor einer differenzierten Organdiagnostik, sowie nach dem Vorliegen der entsprechenden Untersuchungsergebnisse, genetisch zu beraten. Die Beratung vor einer genetischen Untersuchung gemäß GenDG umfasst:
- die Klärung Ihrer persönlichen Fragestellung
- die Bewertung vorliegender ärztlicher Befunde bzw. Befundberichte
- die untersuchungsbezogene Erhebung von Auffälligkeiten in Ihrer persönlichen und familiären gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese)
- Informationen über die Notwendigkeit einer genetischen Untersuchung, die sich aus Ihrer Fragestellung oder Ihrer Vorgeschichte ergeben sowie Informationen über die
- Möglichkeiten, Grenzen und die mit der Materialentnahme verbundenen Risiken der zur Abklärung in Frage kommenden Untersuchungsverfahren
- eine Abschätzung der genetischen Risiken einschließlich der Erörterung der Bedeutungen aller Informationen für Ihre Lebens- und Familienplanung und ggf. für Ihre Gesundheit
- Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen durch die Untersuchung und ihr Ergebnis
- eine Einschätzung der Notwendigkeit einer ausführlichen genetischen Beratung durch einen Facharzt für Humangenetik
Diese Beratung wird von uns in der Regel direkt in Verbindung mit dem Aufklärungsgespräch und der Ergebnismitteilung durchgeführt. Falls Sie sich bereits ausreichend informiert und beraten fühlen, können sie auf eine zusätzliche genetische Beratung schriftlich verzichten.